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Unsere Stationen

  • Entbindungsstation (Geb 1)
    Tel. (07071) 29- 8 22 39
  • Schwangerenstation (Geb 2)
    Tel. (07071) 29- 8 31 09
  • Entbindungsstation (Geb 3)
    Tel.(07071) 29- 8 22 43
  • Hütezimmer
  • Elternzimmer
  • Stillzimmer

 
 

Klinikkoffer

Sie brauchen Mutterpass und Versicherungskarte.
Für die Geburt:

- bequemes Oberteil (Bluse, T-Shirt o.ä.)
- Duftöl
- Lieblingsmusik
Für das Wochenbett:
- Bademantel
- Socken
- Nachthemden
- bequeme Kleidung für den Tag
- Still BH
- Handtücher, Waschlappen, Wasch- und
  Duschutensilien
- bequeme Hausschuhe
- evtl. Geld für Telefonkarte

 

Besuchszeiten auf Station

Mütter und Neugeborene brauchen Besuch und Ruhe.
Darum bitten wir Sie, unsere Besuchszeiten von: 15 - 18 Uhr einzuhalten.
Für Väter alleine gelten erweiterte Besuchszeiten von 10 - 20 Uhr

 

Frühstücksbuffet

Die entbundenen Frauen können sich an einem Frühstücksbuffet mit einem reichhaltigen Angebot bedienen und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen Müttern zum Erfahrungsaustausch nutzen. Väter dürfen gegen einen geringen Unkostenbeitrag natürlich gerne am Frühstück teilnehmen. Frühstücksbuffet: 8 - 9 Uhr

 

Entlassung durch den Kinderarzt

Jedes Kind bekommt eine Entlassuntersuchung bzw. U2 vom Kinderarzt/in.
Alle Untersuchungen beginnen gleich nach dem Frühstück, so dass Sie in der Regel ab 10 Uhr entlassen werden. Zur Untersuchung werden Sie abgeholt.

Checkliste für Ihr Kind zum Heimgehen:
- Hemdchen, Jäckchen, Strampler, Mützchen
- warme Ausgehkleidung (Hose und Jacke oder ganzer Anzug)
- Mütze, im Winter Handschuhe
- Transportmöglichkeit, z.B. Autositz

 

Standesamtliche Anmeldung des Kindes

Die gesamte Formalität können Sie bei uns im Haus erledigen. Innerhalb der ersten 3 Tage nach der Geburt sollten Sie Ihr Kind im Zimmer 104 Ebene 1 anmelden (Mo. – Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr). Von hier werden die Unterlagen an das Standesamt Tübingen weitergeleitet.

Für die Anmeldung des Kindes benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
   Ihr Stammbuch der Familie (mit aktueller Namensführung) bzw. aktuelle
   beglaubigte Anschrift Ihres Familienbuches (Auskunft über den
   Führungsort erteilt Ihnen das Standesamt des gemeinsamen
   Hauptwohnsitzes)
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
   Mutter war noch nie verheiratet
   - aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde (erhältlich beim
     Standesamt des Geburtsorts)
   Mutter war bereits verheiratet
   - aktuelle Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Vorehe mit
      Auflösungsvermerk (Auskunft über den Führungsort erteilt Ihnen
      das Standesamt des letzten gemeinsamen Hauptwohnsitzes).
      Falls kein Familienbuch angelegt ist, Heiratsurkunde und
      Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Heiratsurkunde
      und Sterbeurkunde des Ehemanns.
   Vaterschaftsanerkennung liegt bereits vor
   - Urkunde über die Vaterschaftserkennung mit Zustimmung der Mutter
     sowie aktuelle Geburtsurkunden beider Eltern
   Gemeinsame Sorgeerklärung liegt bereits vor
   - Sorgeerklärung
   - Wenn beide Eltern deutsche Staatsangehörige sind, ist zusätzlich der
      Familienname des Kindes beim Standesamt zu erklären oder in
      das in der Frauenklinik ausliegende Formular zur Bestimmung des
      Geburtsnamens auszufüllen.

Hinweise für ausländische Staatsangehörige:
   Zusätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen
   - Reisepässe beider Eltern
   Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde
   - Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche bzw.
     Internationale Heiratsurkunde
Alle ausländischen Urkunden müssen von einem in Deutschland zugelassenen und vereidigten Urkundenübersetzer ins Deutsche übersetzt sein. Ein Verzeichnis über anerkannte Dolmetscher und Übersetzer erhalten Sie bei jedem Standesamt oder unter www.olg-stuttgart.de. Vorzulegen sind das Original und die Übersetzung. Das Standesamt informiert Sie, ob ausländische Urkunden noch mit einer Beglaubigung zu versehen sind.
Unter Umständen sind Namenserklärungen für das Kind abzugeben. Auch hierüber informiert Sie das Standesamt.

Familienorientierte Geburtshilfe - ganzheitliches Pflegekonzept

Ein Grundsatz unseres Hauses ist, dass Mutter und Kind nach der Geburt möglichst nicht getrennt werden sollen. Darüber hinaus soll die Wöchnerin als ganzheitliche Person verstanden werden, d.h. Mutter und Kind werden beim so genannten "Rooming-In" von einer Bezugsperson in allen Belangen betreut. Die Stillfreundlichkeit der Klinik garantiert eine liebevolle und kompetente Begleitung während des Stillbeginns. Selbst über die Entlassung hinaus kann bei Problemen eine individuelle Beratung in unserer Stillambulanz erfolgen. In der Stillgruppe besteht die Möglichkeit zu umfassender Information und regem Austausch.

 

Familienzimmer - ein weiterer Schritt zur gelungenen Familienorientierung


Dem Wunsch vieler Paare entsprechend, können frisch gebackene Väter gleich mit stationär aufgenommen werden.

Da die Frauenklinik auf den Wochenstationen ausschließlich Ein- und Zweibettzimmer zur Unterkunft zur Verfügung stellt, können die Zweibettzimmer flexibel in Familienzimmer umgewandelt werden. Mit diesem Angebot möchte die Frauenklinik Tübingen den Familien einen besonderen Start ermöglichen.

 

Mütter/Elternzimmer

Als Mutter-Kind Zentrum ist es uns ein Anliegen, dass Sie, wenn Ihr Kind in der Kinderklink noch stationär bleiben muss, als Mutter nahe bei Ihrem Kind sind.
Sie können vom sogenannten Mütterzimmer Gebrauch machen. Sie erhalten Verpflegung und können Ihr Kind besuchen, stillen und versorgen.
Bei Fragen und Problemen können Sie eine Hebamme konsultieren.





Tagesablauf auf der Entbindungsstation

>> zum Download Flyer

Besuchszeiten

15-18 Uhr
Väter alleine: 10-20 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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