Seite empfehlenDrucken

Bewerbungsformalitäten


Bewerbungszeitraum für die 3-jährige Ausbildung

Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz ist ganzjährig möglich. Das jeweilige Bewerbungsende für den Kurs, der am 01. Januar jeden Jahres beginnt, ist der 30. April des Vorjahres.

 

Bewerbungszeitraum für die 2-jährige Ausbildung

Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz ist ganzjährig möglich. Dieser Kurs findet alle 2 Jahre statt, voraussichtlich immer am 01.07. eines ungeraden Jahres, also 01.07.2011, 01.07.2013 usw. Das Bewerbungsende ist jeweils der 30. November des Vorjahres.

 

Bewerbungsunterlagen

Dem Bewerbungsschreiben müssen beigefügt sein:

  • vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag incl. Passbild und Unterschrift
  • Schulabgangszeugnis (Mittlere Reife, Fachhochschulreife, Abitur), ggf. Zwischenzeugnis, sonstige Zeugnisse
  • handgeschriebener, lückenloser Lebenslauf
  • bei minderjährigen BewerberInnen das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters
  • ausreichend frankierter Briefumschlag zur Rücksendung der Bewerbungspapiere (Bewerbungsmappen und Prospekthüllen sind nicht notwendig)

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen leider nicht berücksichtigt werden können.
Die Aufnahme in die Schule erfolgt aufgrund der Bewerbungen nach Maßgabe der vorhandenen Ausbildungsplätze. Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission unter Mitwirkung des Personalrates.

Bewerbungen für die Ausbildung zur Hebamme richten Sie bitte an:

Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Hebammenschule an der Universitäts-Frauenklinik
Calwerstr. 7
72076 Tübingen
Telefon: 07071/29-82229
hebammenschule@med.uni-tuebingen.de

Zugangsvoraussetzungen

  • Vollendetes 17. Lebensjahr
  • Schulische / berufliche Vorbildung: Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung oder Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern die Bewerberin eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat, oder eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat, bzw. die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegerhelfer.
  • Die gesundheitliche Eignung (wird durch den betriebsärztlichen Dienst festgestellt.)
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag (dies wird kurz vor Ausbildungsbeginn beantragt).




Schrift vergrößernSchrift verkleinern