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Kontrazeption unter 14 Jahren?


FĂŒr 2004 wurde die Zahl der Schwangerschaften von MinderjĂ€hrigen in Deutschland mit 14.000 angegeben, bei gleichzeitig rĂŒcklĂ€ufiger Geburtenzahl (712.000 in 2004). 82% der 15jĂ€hrigen MĂ€dchen kennen den Zeitpunkt der fruchtbaren Tage nicht (ÄGGF 2002). Statistiken dieser Art haben in den letzten zwei Jahren zu verschiedenen Initiativen gefĂŒhrt, um Jugendliche frĂŒher aufzuklĂ€ren, speziell auch betreffend der Möglichkeiten einer Kontrazeption ? wie etwa im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mittels Pressemitteilungen durch den BVF (www.bvf.de) (z.B. MĂ€rz 2005; Folge 235) und ? besonders herauszustellen ? durch die Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung der Frau e.V. (ÄGGF, Vorsitzende Dr.Gisela Gille, LĂŒneburg) mit der Initiative "MĂ€dchen-Sprechstunde" (www.mĂ€dchensprechstunde.de).

 

Juristische Aspekte

Die wesentlichsten Aspekte der genannten Initiative des ÄGGF sind im letzten Jahr in einer Serie des "Frauenarzt" als Reihe "MĂ€dchensprechstunde" publiziert worden. Auf dieses bereits vorliegende Material wird verwiesen, in dem vor allem Ziele der Initiative, RatschlĂ€ge zur Organisation einer Teenager-Sprechstunde, zur GesprĂ€chsfĂŒhrung sowie Besonderheiten der psychosexuellen und entwicklungsphysiologischen Entwicklung dargestellt werden. Wichtige Fragen betreffen auch juristische Aspekte, einmal zum "Behandlungsvertrag", und speziell auch zur Verordnung der Kontrazeption bei Jugendlichen. Es wird sehr empfohlen, diese juristischen Aspekte, von Claudia Halstrick, RechtsanwĂ€ltin und Justiziarin des BVF dargelegt und kommentiert, im Detail nachzulesen (Frauenarzt 2005; 46: 581-585; 660-663).

 

Zusammenfassend ist nach den genannten Quellen bei der Verordnung von Kontrazeptiva die "EinwilligungsfĂ€higkeit" ausschlaggebend, nicht die "GeschĂ€ftsfĂ€higkeit". Zwischen dem 7.-18.Lj. besteht eine beschrĂ€nkte GeschĂ€ftsfĂ€higkeit, betreffend vorrangig den "Behandlungsvertrag" und damit auch die Abrechenbarkeit von Leistungen. Bekanntlich ist bis zur Vollendung des 20. Lj. fĂŒr Pflichtversicherte der Bezug von rezeptpflichtigen Kontrazeptiva (hormonale Kontrazeptiva, IUP, Postkoitalpille) im Sinne einer Kassenleistung frei. Privat versicherte Kinder unter 18 Jahren können ohne Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter keinen wirksamen Behandlungsvertrag abschließen. Das Ă€rztliche Honorar muß hier vom Taschengeld des Kindes bezahlt werden, was bei Nichtzahlung bei MinderjĂ€hrigen jedoch nicht durchgesetzt werden kann ("Taschengeldparagraph").

 

Ab welchem Alter fĂŒr Jugendliche eine "EinwillungsfĂ€higkeit" vorliegt, ist bis heute gesetzlich nicht geregelt ? d.h. dies muß individuell ermittelt werden. Unter 14 Jahren ist eine "EinwilligungsfĂ€higkeit" nur selten gegeben, d.h. ein Elternteil sollte möglichst am Beratungs- und AufklĂ€rungsgesprĂ€ch bezĂŒglich der Verordung einer Kontrazeption teilnehmen.

 

Nach dem Ermessen des Arztes kann jedoch ausnahmsweise auch im Alter unter 14 Jahren eine "EinwilligungsfĂ€higkeit" vorliegen. Dann ist zu beachten, daß grundsĂ€tzlich auch die Ă€rztliche Schweigepflicht bei MinderjĂ€hrigen gilt, bei ausdrĂŒcklichem Wunsch des MĂ€dchens auch gegenĂŒber den Eltern. Somit kann dann eine Kontrazeption auch ohne Information der Eltern verordnet werden. Falls ein regelmĂ€ĂŸiger Geschlechtsverkehr besteht, unabhĂ€ngig davon, ob eine Kontrazeption verordnet wird oder nicht, ist bei festgestellter EinwilligungsfĂ€higkeit eine Strafbarkeit kaum zu befĂŒrchten ? eine ausfĂŒhrliche Dokumentation ist jedoch unbedingt erforderlich.

 

Trotzdem gibt es aber auch hier TatbestĂ€nde zu einer Offenbarungspflicht, nĂ€mlich bei allen Jugendlichen unter 18 Jahren die Informationspflicht gegenĂŒber den Eltern, wenn das Kindswohl erheblich gefĂ€hrdet ist, und vor allem dann, wenn der Verdacht eines sexuellen Missbrauches besteht. Dies ist sicher der Fall, wenn nach Angaben des minderjĂ€hrigen MĂ€dchens mit einem volljĂ€hrigen Mann aus dem Verwandtenkreis sexuelle Kontakte bestehen ? somit ist dann eine festgestellte "EinwilligungsfĂ€higkeit" belanglos, und die Ă€rztliche Schweigepflicht kann, bzw. muß verletzt werden, ggf. unter Einschaltung von Jugendamt und Polizei.

 

Hormonale Kontrazeption zu empfehlen

Bei Notwendigkeit einer Kontrazeption muß diese speziell in sehr jungem Alter mit hoher Sicherheit erfolgen. Kondome sind bei korrekter Anwendung eine gute Option und "beim ersten Mal" die bevorzugte VerhĂŒtung ? soweit eine solche erfolgt. Dabei sei (G.Gille, ÄGGF 2005) ein GesprĂ€ch ĂŒber Infektionsgefahr (Chlamydien) und Probleme betreffend eines spĂ€teren Kinderwunsches wirkungsvoller als Hinweise auf AIDS "als Erwachsenenkrankeit, die sehr weit entfernt ist". Soweit aber die diesbezĂŒgliche Einsicht und Mitarbeit des Partners hinsichtlich der Anwendung von Kondomen nicht gewĂ€hrleistet ist, wird sehr schnell auch das GesprĂ€ch ĂŒber andere Methoden der Kontrazeption erfolgen.

 

NatĂŒrliche Familienplanungsmethoden sind kompliziert, erfordern Disziplin und sind selbst bei regulĂ€ren Zyklen relativ unsicher. IUPs sind nicht zu empfehlen, da bei Jugendlichen das Infektionsrisiko vergleichsweise hoch ist und Blutungsstörungen verstĂ€rkt auftreten können (ausgenommen Gestagenspirale). Da es sich um eine invasive Methode handelt, ist bei Insertion eines IUP in Deutschland fĂŒr MĂ€dchen unter 16 Jahren die Einwilligung der Eltern einzuholen. Zu empfehlen ist dann eine schriftliche EinverstĂ€ndniserklĂ€rung, falls aufgrund von Kontraindikationen fĂŒr eine hormonale Kontrazeption keine andere Möglichkeit gesehen wird.

 

BeeintrÀchtigung des Knochenaufbaues unter Gestagenpillen

 

Schon wegen der schlechten Zykluskontrolle sind fĂŒr Jugendliche reine GestagenprĂ€parate wie die Minipille oder Gestagen-Implantate bzw. Depot-Injektionen wenig geeignet. Dazu kommt eine höherer Pearl-Index, speziell bei unzuverlĂ€ĂŸiger Einnahme, in einer Situation, in der eine wirksame Kontrazeption besonders wichtig erscheint. Eine EinschrĂ€nkung der FertilitĂ€t ? hĂ€ufiger diskutiert - ist demgegenĂŒber auch unter Langzeiteinnahme von GestagenprĂ€paraten nicht zu erwarten. Reine (speziell Depot-) Gestagene sind aber besonders deshalb abzulehnen, da bei lĂ€ngerer Anwendung eine massive Suppression der ovariellen Estradiolsynthese erfolgen kann, wodurch der Knochenaufbau beeintrĂ€chtigt werden kann.

 

Gerade in letzter Zeit wird verstĂ€rkt, auch ĂŒber die Medien, darauf hingewiesen, daß bei Anwendung von GestagenprĂ€paraten in sehr jungen Jahren eine Beeinflussung der (spĂ€teren) KnochenstabilitĂ€t erfolgen kann. Entscheidend fĂŒr den Knochenaufbau sind die GewĂ€hrleistung einer ausreichenden Estradiol- und wahrscheinlich auch Progesteronproduktion in einer sehr frĂŒhen Phase der PubertĂ€t. Vermutlich erhĂ€lt der Knochen jedoch bis Ende der PubertĂ€t, möglicherweise auch noch im Alter bis 18 Jahren, Signale, welche die weitere Knochenentwicklung regulieren und von hormonalen Effekten abhĂ€ngig sein können. Die Gestagene an sich haben, in den Dosen der Minipille, kaum einen Einfluß. Durch die Suppression der Estradiolproduktion kann jedoch bei noch nicht abgeschlossener Knochenreifung unter Langzeitbedingungen der Knochenaufbau gedrosselt werden. Dabei ist unklar, ob und inwieweit dieses Defizit nach Absetzen der Pille wieder aufgeholt werden kann. Diese Fragestellung ist derzeit Gegenstand mehrerer grĂ¶ĂŸerer Studien.

 

Da durch die Kombination mit Ethinylestradiol eine knochenprotektive Wirkung erreicht werden kann, stellen somit kombinierte hormonale Kontrazeptiva fĂŒr Jugendliche meist das Mittel der Wahl dar, soweit keine Kontraindikationen vorliegen. Dabei sind EinphasenprĂ€parate gegenĂŒber ZweiphasenprĂ€paraten zu bevorzugen, ausgenommen in FĂ€llen von persistierenden Zwischenblutungen. Bei Anwendung der neuen niedrig dosierten Pillen mit Ethinylestradiol (EE) in der Dosis 20 ”g/die sind vermutlich keine negativen Auswirkungen auf die Knochendichte zu erwarten. Da aber Untersuchungen hinsichtlich der Wirkung auf die zu erwartende maximale Knochenmasse ('peak bone mass') noch im Gange sind, die zwischen dem 20.-30.Lj. erreicht wird, ist als erste Wahl die Verordnung einer Kombinationspille mit 30 ”g EE/die zu empfehlen.

 

Bei Verwendung von Kombinationspillen ist somit das Risiko einer relevanten Beeinflussung des Knochenaufbaues auch bei einer Verordnung unter 14 Jahren gering, und der Gewinn einer einfachen und zuverlĂ€ssigen VerhĂŒtung als sehr viel wichtiger einzuschĂ€tzen. Es sollte aber natĂŒrlich immer auch AufklĂ€rung darĂŒber erfolgen, was fĂŒr den Erhalt eines optimalen Knochenstoffwechsels getan werden kann: Meidung von Nikotin und Softdrinks wie Cola, Fanta, Sprite, sowie von 'Fast food' mit hohem Phosphatgehalt. Eine calciumreiche ErnĂ€hrung und Fitness mit Bewegung auch an frischer Luft usw. sollte empfohlen werden. Andererseits sollte ein Leistungssport vermieden werden, der durch zentrale Suppression der endogenen OvarialaktivitĂ€t zur HypoestrogenĂ€mie fĂŒhren kann, erkenntlich an Oligoamenorrhoen ? darĂŒber sind insbesondere auch sehr junge Frauen aufzuklĂ€ren.

 

Risiken der Pille auch fĂŒr Jugendliche gering

Soweit keine Kontraindikationen bestehen, sind auch fĂŒr Jugendliche unter 14 Jahren die Risiken einer hormonalen Kontrazeption unter Voraussetzung ĂŒblicher Kontrollen gering. Die AufklĂ€rung muß jedoch besonders sorgfĂ€ltig erfolgen und dokumentiert werden, speziell betreffend des Risikos von Thrombosen und des Zervixkarzinoms. Es sollte darauf hingewiesen werden, daß gerade fĂŒr die Verordnung in sehr jungen Jahren keine durch Studien gesicherte Datenlage besteht, da MĂ€dchen unter 14 Jahren im allgemeinen in solchen Studien ausgeschlossen wurden.

 

Speziell deshalb sollte auch angesprochen werden, daß auf Basis von Studien ein Brustkrebsrisiko bei sehr frĂŒher Verordnung der Pille bestehen könnte, das jedoch in absoluten Zahlen sehr gering ist: Bei Verordnung fĂŒr Frauen unter 20 Jahren wurde ein zusĂ€tzlicher Fall (genauer: eine zusĂ€tzliche Diagnose) pro 20.000 Frauen unter hormonaler Kontrazeption berechnet, wobei in diesen Ă€lteren Studien zum großen Teil hochdosierte Kontrazeptiva (Gehalt EE 50 ”g/die und mehr) verwendet wurden, die heute nicht mehr im Handel sind. DemgegenĂŒber wird das Risiko fĂŒr Ovarial- und Endometriumkarzinom unter der Pille stark reduziert. Die AufklĂ€rung sollte adĂ€quat erfolgen, unter AbwĂ€gung bzw. angesprochenem Vergleich mit den Risiken bzw. Folgen einer ungewollten Schwangerschaft in der betreffenden individuellen Situation.

 

Desweiteren sollte auch das Thromboserisiko bei angeborenen Gerinnungsstörungen besonders beachtet werden, die eine absolute Kontraindikation fĂŒr die Kombinationspille bedingen. Die spontane ThrombosehĂ€ufigkeit im reproduktiven Alter liegt etwa bei einer Venenthrombose pro 10.000 Frauen pro Jahr. Unter Kombinationspillen wird diese Inzidenz etwa verdoppelt bis verdreifacht. Bei Vorliegen von APC-Resistenz, die in der asymptomatischen Bevölkerung eine PrĂ€valenz von etwa 5% hat, steigt dieses Risiko ohne Pille um das 10-fache, mit Pille um das 30-40fache weiter an. Bei Vorliegen mehrerer thrombophiler Risikofaktoren ist mit noch höherem Risikoanstieg zu rechnen.

 

Eine kontroverse Datenlage besteht darĂŒber, inwieweit solche thrombophile Dysbalanzen auch die Risiken im arteriellen Schenkel wie Thromboembolien, Herzinfarkt und Hirninsult erhöhen. Gesichert sind die Risiken fĂŒr ischĂ€mische Komplikationen fĂŒr Raucherinnen. Bei bestehendem kardiovaskulĂ€rem Risiko (z.B. bei Raucherinnen mit Hypertonie) gilt dann die Kombinationspille auch bei jungen Frauen als kontraindiziert. In diesem Fall ist unter strenger AbwĂ€gung von Nutzen und Risiken ausnahmsweise eine Gestagenpille (Minipille) zu empfehlen. Abzuraten ist allerdings bei erhöhtem arteriellen Risiko von Depot-Gestagenen, da sich die Endothelfunktion wesentlich verschlechtern kann. DemgegenĂŒber sind negative Gestageneffekte wenig relevant, wenn ? wie bei kardiovaskulĂ€r gesunden Frauen ? die GefĂ€ĂŸe auf diese Wirkungen adĂ€quat reagieren können, etwa durch momentane Freisetzung von Vasodilatatoren bei vasokonstriktorischen Gestagenwirkungen.

 

Entscheidend individualisiertes AufklÀrungsgesprÀch

 

Im AufklĂ€rungsgesprĂ€ch sollten auch irrationale, unbegrĂŒndete Ängste angesprochen werden ? wie etwa die Angst vor Gewichtsanstieg oder BeeintrĂ€chtigung der spĂ€teren Fruchtbarkeit. Es gibt keine Hinweise, daß niedrig dosierte Kontrazeptiva einen unmittelbaren Einfluß auf die "Ausreifung des Zyklus" haben. Zyklusstörungen, die sich nach dem Absetzen der Pille bei Jugendlichen manifestieren, waren meist schon prĂ€existent und wurden lediglich durch die Pilleneinnahme kaschiert. In speziellen FĂ€llen kann bei Jugendlichen auch mit unregelmĂ€ĂŸigem Zyklus die Pille verordnet werden ? z.B. bei jungen Frauen mit PCOS auch ohne Kontrazeptionswunsch. Es versteht sich von selbst, daß vorher konservative Maßnahmen wie Gewichtsreduktion, sportliche AktivitĂ€ten, ErnĂ€hrungsumstellung usw. initiiert werden sollten.

 

Schließlich gibt es unter der Einnahme von Kombinationspillen auch noch gĂŒnstige Begleitwirkungen, die gerade fĂŒr Jugendliche von erheblichem Nutzen sein können. Sie bieten die Möglichkeit zur Zyklusstabilisierung und zur Besserung von Dysmenorrhoen und Menorrhagien; AnĂ€mien und aszendierende Infektionen treten seltener auf; Endometriose-assoziierte Schmerzen werden gebessert; auf Seborrhoe und Akne ergeben sich gĂŒnstige Wirkungen, speziell bei Verwendung von Gestagen mit antiandrogenen Partialeffekten ? fĂŒr Jugendliche ein besonders wichtiger Effekt.

 

FĂŒr die Entscheidung einer Verordnung bei Jugendlichen unter 14 Jahren sind dies allerdings sekundĂ€re Nutzeffekte ? die entscheidende Frage bleibt, ob im betreffenden Fall auf Basis des GesprĂ€ches mit dem MĂ€dchen, meist (aber nicht zwingend) in Gegenwart der Mutter, mit oder ohne Kontrazeption regelmĂ€ĂŸiger Geschlechtsverkehr (ohne Verdacht eines sexuellen Mißbrauches) zu erwarten ist ? in diesem Fall kann ausnahmsweise auch eine Verordnung bei MĂ€dchen unter 14 Jahren verantwortet werden.

 

Literatur auf Anfrage

 

Korrespondenzadresse:

 

Prof.Dr.med.Dipl.Biochem. Dr.rer.nat. Alfred O. Mueck
Schwerpunkt fĂŒr Endokrinologie und Menopause

UniversitÀts-Frauenklinik
Institut fĂŒr Frauengesundheit BW gGmbH
72076 TĂŒbingen
E-Mail Endo.Meno@med.uni-tuebingen.de
E.Mail IFG@med.uni-tuebingen.de
www.institut-frauengesundheit.de





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