Fehlbildungs-Ultraschall

Im Ultraschall kann man die körperliche Entwicklung des Feten beurteilen. Besonders gut eignet sich für eine gründliche Beurteilung die 21./22. Schwangerschaftswoche, weil zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung der Organe überwiegend abgeschlossen ist und bereits viele Strukturen gut erkennbar sind. Man beurteilt den Entwicklungsstand des ungeborenen Kindes, das Vorhandensein und die normale Entwicklung von Organen und großen Blutgefäßen. Das fetale Herz und die Blutgefäße können mit der Dopplersonographie gesondert beurteilt werden.

Kein Verfahren ist 100%ig sicher und kann alle Veränderungen erkennen. Dies gilt auch für die Ultraschalluntersuchung. Gerade bei ungünstiger Lage des Kindes, einer breiten mütterlichen Bauchdecke oder geringer Fruchtwassermenge kann die Diagnostik erschwert sein. Auch eine Chromosomenstörung kann durch die Ultraschalluntersuchung nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, da diese nicht immer mit einer auffälligen Veränderung der Organe verbunden ist.

Ab dem 7. Monat der Schwangerschaft kontrolliert man mit dem Ultraschall vor allem die kindliche Entwicklung, sein Wachstum. Durch eine Untersuchung der kindlichen und mütterlichen Blutgefäße mithilfe der Dopplersonographie kann man beurteilen, ob das Kind gut versorgt wird.





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