Operation bei bösartiger Erkrankung des Gebärmutterkörpers (Korpuskarzinom)

Meist wird das Korpuskarzinom durch eine Ausschabung (Kürettage) und Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie) aufgrund von auffälligen Ultraschallbefunden oder Blutungen nach der Menopause entdeckt. Bei der Ausschabung wird Gebärmutterschleimhaut, die Ausgangsort dieser Erkrankung ist, gewonnen und anschließend feingeweblich untersucht. Die Krebszellen können als Tumor in die Gebärmutterhöhle wachsen oder in die umgebende Gebärmuttermuskulatur eindringen. Eine Ausbreitung über Lymphbahnen oder der Befall von Nachbarorganen ist möglich.

Die operative Therapie besteht in jedem Fall aus der Entfernung der Gebärmutter und in den allermeisten Fällen auch der Eierstöcke. Je nach Ausbreitung der Erkrankung und dem Ergebnis der feingeweblichen Untersuchung sollte diese Operation durch die Entfernung einzelner oder mehrerer Lymphknoten im Becken erweitert werden. Ist die Erkrankung noch nicht weit fortgeschritten, können die Gebärmutter und die Eierstöcke durch eine Bauchspiegelung (Laparoskopie) von ihren Haltebändern gelöst und durch die Scheide entfernt werden. Die Beckenlymphknoten können anschließend per Bauchspiegelung entnommen werden.

Vorteil der laparoskopischen Methode ist die deutlich kürzere Klinikverweildauer, da die Wundflächen im Bauch erheblich kleiner sind als beim offenen Verfahren. Zudem treten weniger Komplikationen auf, die Erholungsdauer und der Krankenhausaufenthalt verkürzen sich.





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